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Ergänzung der Registrierungsdaten bis zum 7. Juli 2016

Marktteilnehmer müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Beginn der umfassenden Datenmeldepflichten gemäß REMIT vom 7. April 2016 die Daten in Abschnitt 4 des Registrierungsformats ergänzen (Art. 3 der ACER Decision 01-2012).

In diesem Abschnitt sollen alle mit den registrierten Marktteilnehmern verbundenen Unternehmen angegeben werden.

Darüber hinaus sollten alle bereits registrierten Marktteilnehmer ihre Registrierungsdaten auf Korrektheit und Aktualität überprüfen. Marktteilnehmer müssen vor der Meldung von Transaktionen auch ihren für die Datenmeldung zuständigen Registered Reporting Mechanism (RRM) in Abschnitt 5 angeben.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Frist zur Nachmeldung von Bestandsverträgen gemäß Art. 7 Abs. 6 der Verordnung (EU) 1348/2014 (sog. Backloading) ebenfalls am 7. Juli 2016 endet.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Registrierung.

Stand: 27.06.2016