Stromgroßhandel an der Börse
Handelsgeschäfte mit kleinen Volumina müssen bis zum 31.12.2017 nicht gemeldet werden
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Wir überwachen den Großhandel mit Strom und Gas
Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur wird einvernehmlich mit dem Bundeskartellamt betrieben. Hier werden die für die Überwachung des Energiegroßhandels erforderlichen Daten eingesammelt und ausgewertet. So sollen Hinweise auf rechtswidriges Verhalten von Marktteilnehmern ermittelt und die Verfolgungsbehörden informiert werden.