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Rechts­grund­la­gen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Einrichtung und Betrieb der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Das GWB sieht die Einrichtung der MTS Strom/Gas bei der Bundesnetzagentur vor, deren Aufgaben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrnehmen und in der beide Behörden auch personell zusammenarbeiten.

Die maßgeblichen Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS-Gesetz) in das GWB eingefügt (§§ 47a – 47j und 47l GWB).

Demnach hat die MTS Strom/Gas die Befugnis, alle relevanten Daten und Informationen zum Handel mit Elektrizität und Gas, einschließlich der Daten aus dem Erzeugungsbereich, zentral, kontinuierlich und umfassend zu sammeln und auszuwerten.

Durch die kontinuierliche Marktbeobachtung sollen Anhaltspunkte für etwaige Rechtsverstöße aufgedeckt werden. Nachdem die zuständigen Behörden darüber informiert worden sind, können sie diese Rechtsverstöße zeitnah untersuchen und sanktionieren. Von der kontinuierlichen Überwachung des Marktgeschehens sollen zudem Abschreckungseffekte ausgehen, die Preismanipulationen präventiv entgegenwirken.

Der Gesetzestext ist im Bereich "Dokumente" abrufbar.

MTS Rechtsverordnung

Zur Ausgestaltung der Datensammlung der MTS Strom/Gas wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Rechtsverordnung nach § 47f GWB erlassen. Darin werden nähere Bestimmungen zu Art, Inhalt und Umfang der Daten und Informationen getroffen, die die MTS Strom/Gas durch Festlegungen erheben kann.

Sobald die Rechtsverordnung durch das BMWi erlassen wurde, wird diese im Bereich "Dokumente" zur Verfügung gestellt.

Festlegungen durch die MTS Strom/Gas

Nach Maßgabe der noch zu erlassenden Rechtsverordnung des BMWi kann die MTS Strom/Gas eigene Festlegungen zu den an sie zu übermittelnden Daten treffen.

Gegenstand dieser Festlegungen können gemäß §§ 47e und 47g GWB sowohl Transaktions- als auch Fundamentaldaten sein. Die MTS Strom/Gas kann außerdem den Zeitpunkt, das Datenformat sowie die Meldewege der Datenübermittlung festlegen.

Die Festlegungen der MTS Strom/Gas für die an sie zu übermittelnden Daten werden nach Erscheinen in den Bereichen "Dokumente" und "Festlegungsverfahren" veröffentlicht.

REMIT

Die Tätigkeit der MTS Strom/Gas fügt sich in einen europäischen Regelungsrahmen der Aufsicht über die Energiegroßhandelsmärkte zur Vermeidung von Insider-Handel und Marktmanipulation (REMIT-Verordnung) ein. Die MTS Strom/Gas erhält für ihre Überwachungsaufgabe die auf europäischer Ebene aufgrund der REMIT-Verordnung gesammelten, für den deutschen Markt relevanten Daten.

Mit Inkrafttreten der REMIT-Durchführungsverordnung am 07. Januar 2015 hat die europäische Kommission die konkreten Inhalte, Formate und Übermittlungswege für die nach REMIT an ACER zu meldenden Großhandelsdaten festgelegt. Die Durchführungsverordnung ist im Bereich "Dokumente" abrufbar.

Stand: 15.01.2015