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Tä­tig­keits­be­richt

Gemäß § 47h Abs. 2 GWB ist die MTS Strom/Gas verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen.

Alle relevanten Informationen über die Tätigkeit der Markttransparenzstelle finden Sie im Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.