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ACER veröffentlicht Brief zur Datenmeldung

Verträge, die nur auf begründete Anforderung von ACER ad hoc zu melden sind, müssen bis 31. Dezember 2018 nicht gemeldet werden.

Am 14. Dezember 2017 veröffentlichte ACER einen neuen Brief zur Datenmeldung, in dem sich die Agentur auf Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 bezieht. Gegenstand ist die Meldung von gruppeninternen Verträgen, Verträgen bezüglich kleiner Strom- (<10 MW) und Gasanlagen (<20 MW), sowie Regelenergieverträgen, soweit diese nicht an organisierten Marktplätzen geschlossen werden. ACER hat in dem Brief verkündet, dass sie die Meldung solcher Verträge bis Ende 2018 nicht verlangen wird. Der als sog. „No-action-Letter“ von ACER bekannte Brief wird damit um ein weiteres Jahr verlängert.

Weitere Informationen von ACER stehen unter folgenden Links zum Abruf bereit:

Direktdownload des Briefs als PDF
Übersicht aller Acer-Briefe
ACER-Remit-Portal

Stand: 15.12.2017