Navigation und Service

Auf­ga­ben

Marktüberwachung

Mit dem Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) sind zum Ende des Jahres 2012 die Voraussetzungen für eine umfassende Aufsicht über die Großhandelsmärkte für Strom und Gas in Deutschland geschaffen worden. Die MTS Strom/Gas ist zugleich nationale Marktüberwachungsstelle nach REMIT.

Die MTS Strom/Gas ist bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Ihre Aufgaben nehmen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt einvernehmlich wahr.

Im Fokus der MTS Strom/Gas steht die wettbewerbskonforme Bildung der Großhandelspreise für Strom und Gas, d.h. die Preisbildung gemäß der tatsächlichen angebots- und nachfrageseitigen Marktverhältnisse. Insider-Handel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen oder Marktmachtmissbrauch können die Preisbildung verzerren und sind daher gesetzlich verboten.

Durch die laufende Beobachtung des Handelsgeschehens im Strom- und Gasbereich soll die MTS Strom/Gas Auffälligkeiten bei der Bildung der Preise auf Großhandelsebene identifizieren. Auch die Erzeugung, der Kraftwerkseinsatz und die Vermarktung von Strom und Gas durch die Erzeugungsunternehmen sowie die Vermarktung von Strom und Gas als Regelenergie werden fortlaufend auf Unregelmäßigkeiten hin beobachtet. Auffälligkeiten könnten Hinweise auf Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften sein.

Die MTS Strom/Gas überwacht die Großhandelsmärkte für Strom und Gas, um Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Verbot von Insider-Handel und Marktmanipulation gemäß Art. 3 und 5 REMIT zu identifizieren. Diese Aufgabe nimmt die MTS Strom/Gas gemäß § 47b GWB und in ihrer Funktion als nationale Marktüberwachungsstelle gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 2 REMIT wahr.

Weiterhin untersucht die MTS Strom/Gas künftig die Strom- und Gasmärkte auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften gemäß §§ 1, 19, 20, 29 GWB und Art. 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Darüber hinaus wird die MTS Strom/Gas die Energiegroßhandelsmärkte beobachten und analysieren, um auf mögliche Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder das Börsengesetz (BörsG) hinzuweisen.

Für die Verfolgung der etwaigen Verstöße ist die MTS Strom/Gas nicht zuständig. Sie sucht nach Auffälligkeiten und übt insofern eine Art „Notifizierungsfunktion“ für die jeweils zuständigen Durchsetzungsbehörden aus. Letztere werden von der MTS Strom/Gas über Anfangsverdachtsfälle informiert, und es erfolgt die Abgabe des Anfangsverdachtsfalls an die zuständige Behörde. Die jeweils fachzuständigen Behörden sind:

  • REMIT: Bundesnetzagentur
  • Kartellrecht: Bundeskartellamt
  • Wertpapierhandelsgesetz: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Börsengesetz: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Datenerhebung

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird die MTS Strom/Gas Handelsdaten des Strom- und Gasgroßhandels sowie Fundamentaldaten der Strom- und Gaswirtschaft zusammentragen. Diese Daten werden größtenteils auf europäischer Ebene über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erhoben und von dort an die MTS Strom/Gas weitergeleitet. Zusätzlich wird die MTS Strom/Gas auch selbst Daten sammeln.

Stand: 15.01.2015