Navigation und Service

RE­MIT

Die MTS Strom/Gas ist für die fortlaufende Analyse des Strom- und Gasmarktes zur Aufdeckung von Insider-Handel und Marktmanipulation gemäß REMIT zuständig. Marktmanipulation und Insider-Handel auf den Strom- und Gasgroßhandelsmärkten sind gemäß Art. 3 und 5 REMIT verboten.

Insider-Handel

Art. 3 Abs. 1 REMIT untersagt die Nutzung von Insider-Informationen in Bezug auf Energiegroßhandelsprodukte für den Erwerb oder die Veräußerung von Energiegroßhandelsprodukten. Dabei ist es verboten, Insider-Informationen selbst zu nutzen, sie an Dritte weiterzugeben oder Empfehlungen auszusprechen, die auf Insider-Informationen beruhen.

Weitere Informationen zum Verbot von Insider-Handel finden Sie im REMIT-Informationsportal der Bundesnetzagentur.

Marktmanipulation

Marktmanipulation ist gemäß Art. 5 REMIT verboten. Dies gilt sowohl für handelsgestützte als auch informationsgestützte Marktmanipulation.

Handelsgestützte Marktmanipulation liegt vor, wenn der Abschluss einer Transaktion oder das Erteilen eines Handelsauftrages für Energiegroßhandelsprodukte u.a. falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder den Preis, also Einfluss auf das Marktgeschehen, ergeben könnte (Art. 2 Nr. 2 a) REMIT).

Informationsgestützte Manipulation liegt vor, wenn Informationen öffentlich gemacht werden, um falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis zu schaffen (Art. 2 Nr. 2 b) REMIT).

Weitere Informationen zum Verbot der Marktmanipulation finden Sie im REMIT-Informationsportal der Bundesnetzagentur.

Rolle der MTS Strom/Gas

Die MTS Strom/Gas überwacht die Großhandelsmärkte für Strom und Gas und ermittelt Anhaltspunkte für Marktmanipulation und Insider-Handel gemäß REMIT. Dazu wertet sie die ihr vorliegenden Handels- und Fundamentaldaten kontinuierlich aus.

Sobald sich dabei ein Anfangsverdacht auf Marktmanipulation oder Insider-Handel ergibt, leitet sie diesen zur weiteren Untersuchung an die Bundesnetzagentur weiter. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde zur weiteren Verfolgung dieser Fälle, sofern sich der Anfangsverdacht erhärtet.

Weitere Informationen zu den Durchsetzungsaufgaben finden Sie im REMIT-Informationsportal der Bundesnetzagentur.

Stand: 15.01.2015